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Bedingungen für die Bereitstellung von Software as a Service (SaaS)

Computerhilfe Stuttgart

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Die Vorteile liegen auf der Hand

Login Projektverwaltung

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Für eine gesicherte und zuverlässige gemeinsame Datenschutz-Projektverwaltung stellen wir jedem Mandanten einen Zugriff auf eine gesicherte Plattform zur Verfügung.

Technische Information

Die Plattform zur Projektverwaltung wird "dreifach" gesichert!

vom Betriebssystem verschlüselte gesamte Festplatte

vom System verschlüsselte Projekt-Datenbank

ein "https"-verschlüsselter Datenaustausch über die Plattform

Die Zugangsdaten wurden über unterschiedliche Übertragungswege übergeben...

Es gibt Zugriffssoftware über Windows, Mac, Linux, iPhone und Android.

Sollte es hierzu Fragen geben, stehe ich gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Bedingungen für die Bereitstellung von Software as a Service (SaaS)

B. Bedingungen für die Bereitstellung von Software as a Service (SaaS)

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der vereinbarten Softwareanwendungen zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Softwareanwendung durch eine Zugriffssoftware und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Softwareanwendung und der Zugriffssoftware sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Softwareanwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Softwareanwendung erforderlichen Daten (im Folgenden: „Anwendungsdaten“) gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

2. Bereitstellung der Softwareanwendung und Speicherplatz für Anwendungsdaten

2.1 Wir halten ab dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden: „Serverumgebung“) die vereinbarte Softwareanwendung in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

2.2 Die Serverumgebung wird hinter einer Firewall betrieben. Die Clients am Standort des Kunden können über eine geeignete Technik angebunden werden und greifen über die Telekommunikationsverbindung des Kunden verschlüsselt auf die Serverumgebung zu.

2.3 Die Serverumgebung wird, sofern nicht im Einzelvertrag anders definiert, mit folgenden Applikationen bereitgestellt:

- Windows Server Standard …

- Google Chrome

- Mozilla Firefox

- 7-zip

- Foxit pdf-Reader

Die Installation weiterer Programme in der Serverumgebung bedarf einer individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.

2.4 Der Kunde erhält keine Administratorenrechte für die Vornahme von Änderungen oder Anpassungen der Serverumgebung. Vom Kunden initiierte Änderungen der Softwareumgebung, Konfigurationen und Arbeiten werden zu dem in der jeweils geltenden Preisliste für Dienstleistungen genannten Stundensatz vergütet.

2.5 Der Kunde erhält die vereinbarte Anzahl von Benutzernamen und Benutzerpasswörtern. Sämtliche Benutzernamen und Kennwörter sind vom Kunden unverzüglich in nur ihm bekannte Namen und Kennwörter zu ändern.

2.6 Ab dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitpunkt halten wir auf dem Server für die Anwendungsdaten des Kunden Speicherplatz in dem mit dem Kunden vereinbarten Umfang bereit.

2.7 Die Softwareanwendung und die Anwendungsdaten werden auf dem Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

2.8 Wir haften dafür, dass die bereitgestellte Serverumgebung und die Softwareanwendung sowie die Zugriffssoftware für die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist und während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist, insb. frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit der Softwareanwendung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.

2.9 Übergabepunkt für die Softwareanwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang unseres Rechenzentrums.

2.10 Benutzerdokumentationen werden nicht in Printform, sondern als Datei und als Online-Hilfe zur Verfügung gestellt und im Falle von Änderungen an der Softwareanwendung entsprechend angepasst. Der Kunde ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und für Zwecke dieses Vertrags in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen geltend die Nutzungsbeschränkungen gemäß nachstehend Ziffer 6. entsprechend.

3. Änderungen an der Serverumgebung und/oder der Softwareanwendung

3.1 Wir haften dafür, dass die bereitgestellte Serverumgebung und die Softwareanwendung für die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist und während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist, insb. frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit der Softwareanwendung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.

3.2 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, neue Betriebssystem-Versionen und auch EDV-Komponenten/Module für die Hardware und Ähnliches einzusetzen, wenn dies vor allem unter Sicherheitsaspekten empfehlenswert ist und der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages und der Wahrung der gebotenen Sorgfalt dient.

3.3 Wir sind berechtigt, die Softwareanwendung und die Zugriffssoftware von Zeit zu Zeit anzupassen, um (i) die Funktionalität zu verbessern, (ii) Fehler zu beseitigen, (iii) die Software an eine neue Rechtslage oder (iv) an geänderte technische Rahmenbedingungen (neue Browserversionen, Änderungen der Datenbankstruktur oder technische Standards) anzupassen oder (v) die Systemsicherheit zu verbessern.

3.4 Führt eine Anpassung der Serverumgebung und/oder der Softwareanwendung und/oder der Zugriffssoftware zu einer wesentlichen Änderung in der Funktionalität, insbesondere in der Bedienung, oder zu Einschränkungen in der Verwendbarkeit der bisher erzeugten Daten, werden wir dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung förmlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht förmlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs sind wir zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Wir werden den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auch die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit hinweisen.

4. Anforderungen an die IT-Umgebung beim Kunden

4.1 Der Kunde hat für eine ausreichend dimensionierte Bandbreite und Stabilität der Internetanbindung zu sorgen. Die geforderte Bandbreite muss ausschließlich für die Verwendung der Zugänge zum Rechenzentrum zur Verfügung stehen. Die parallele Nutzung der Internetverbindung zu anderen Zwecken kann zu einer Einschränkung der Nutzung der Softwareanwendung in der Serverumgebung, insbesondere zu einer Verlangsamung der Verarbeitungsprozesse, führen.

4.2 Die Nutzung von Video- und Grafikanwendungen über die Serverumgebung wird nicht empfohlen. Ein flüssiges Arbeiten kann nicht gewährleistet werden.

4.3 Die Einrichtung der lokalen Infrastruktur, der Arbeitsplatzrechner, der Internetanbindung und Ähnliches ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.

4.4 Sämtliche die Konfiguration der IT-Umgebung beim Kunden betreffen Informationen sind uns bei Beauftragung gesammelt zu übermitteln. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und unserem Rechenzentrum bis zum Übergabepunkt ist der Kunde verantwortlich.

5. Customizing

5.1 Die Softwareanwendung, insbesondere die Auswahl bestimmter im Kundenbetrieb benötigte Funktionalitäten sowie die Benutzeroberfläche, kann in eingeschränktem Umfang an die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden („Customizing“).

5.2 Leistungen im Zusammenhang mit dem Customizing werden nach der jeweils geltenden Dienstleistungspreisliste vergütet.

6. Nutzungsumfang

6.1 Dem Kunden wird ein einfaches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an der Softwareanwendung und der Zugriffssoftware im Rahmen des normalen und üblichen Gebrauchs in einer geeigneten Hard- und Softwareumgebung entsprechend der Leistungsbeschreibung eingeräumt.

6.2 Der Kunde nutzt die Zugriffssoftware nur für den Zugriff auf den Server, um die Softwareanwendung auf dem Server zu nutzen. Eine physische Überlassung der Softwareanwendung an den Kunden erfolgt nicht.

6.3 Der Kunde nutzt die Zugriffssoftware und die Software Anwendung nur durch die vereinbarte Anzahl von Personen. Soweit eine Mehrplatznutzung gestattet ist, ist der Kunde zur Nutzung der Software auf der in der Leistungsbeschreibung genannten Anzahl von Arbeitsplatzstationen berechtigt. Im Falle einer Nutzung durch sogenannte „namend user“ sind uns alle für die Nutzung der Softwareanwendung vorgesehenen Nutzer und entsprechende Änderungen zu benennen.

6.4 Der Kunde darf die Softwareanwendung nur für eigene Zwecke nutzen. Dem Kunden ist es ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet, die Software

– im Rahmen eines Application Service Providing oder vergleichbaren Anwendungen vorübergehend Dritten zur Verfügung zu stellen,

– für Schulungszwecke einzusetzen, soweit die Schulung nicht der Einweisung eigener Mitarbeiter in die Anwendung der Software dient,

– gewerblich weiterzuvermieten oder deren Nutzung durch Dritte unentgeltlich zu dulden.

6.5 Der Kunde ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Zugriffssoftware oder der Softwareanwendung im Sinne von § 69 c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Im Falle von auftretenden Fehlern ist der Kunde verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den Fehler zu beseitigen. Der Kunde ist erst nach zweimaligem Scheitern der Fehlerbeseitigung berechtigt, selbst Anpassungen an der Software vorzunehmen. Dem Kunden stehen an den von ihm zulässigerweise vorgenommenen Bearbeitungen nur in dem ihm nach diesem Vertrag an der Software eingeräumten Umfang Nutzungsrechte zu.

6.6 Weitere Rechte, als die dem Kunden nach vorstehend Ziffer 6.1 bis Ziffer 6.5 eingeräumten Rechte, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Zugriffssoftware und/oder die Softwareanwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen, Dritten zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere zu vermieten oder zu verleihen.

6.7 Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Zugriffssoftware und der Softwareanwendung durch Unbefugte zu verhindern.

6.8 Verletzt der Kunde die Regelungen in vorstehend Ziffern 6.1-6.7 sind wir berechtigt, den Zugriff des Kunden auf die Softwareanwendung und/oder die Anwendungsdaten zu sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

6.9 Der Kunde haftet dafür, dass die Zugriffssoftware und die Softwareanwendung nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder in der Serverumgebung gespeichert werden.

6.10. Verletzt der Kunde die Regelung gemäß vorstehender Ziffer 6.9 sind wir berechtigt, die darauf betroffenen Daten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde uns auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

6.11 Verletzt der Kunde trotz entsprechender förmlicher Abmahnung weiterhin oder wiederholt die Regelungen in vorstehender Ziffer 5.1 bis 5.7. und/oder 5.9 und hat er dies zu vertreten, sind wir berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen.

6.12 Der Kunde erkennt die Vereinbarung zur Bereitstellung von Software von Drittanbietern (z.B. Microsoft) sowie die Endbenutzerlizenzvereinbarungen der jeweiligen Softwarehersteller an. Diese werden auf Anforderung bereitgestellt.

6.13 Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrags durch Nutzung der Softwareanwendung eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen und die vereinbarten Identifikations- und Authentifikationssicherungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Diese Daten sind durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird uns unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.

7.2 Der Kunde wird die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, berechtigte Nutzer alle Rechte Dritter an von ihm verwendeten Material beachten.

7.3 Der Kunde verpflichtet, wenn er mithilfe der Softwareanwendung Anwendungsdaten an uns übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen. Unsere Verpflichtung zur regelmäßigen Datensicherung gemäß vorstehend Ziffer 2.7 bleibt unberührt.

8. Technische Verfügbarkeit der Softwareanwendung (Service-Level-Agreement, „SLA“)

8.1 Wir schulden die vereinbarte Verfügbarkeit der Softwareanwendung und der Anwendungsdaten ab dem Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der Softwareanwendung und der Anwendungsdaten durch den Kunden.

8.2 Sämtliche Einzelheiten zur Verfügbarkeit, insb. zu den technischen Parametern und Verfahren zur Messung und Bestimmung der Verfügbarkeit, die Systemnutzungszeit, die Kernnutzungszeit und die Randnutzungszeit, die Zeit, in der der regelmäßige bzw. planmäßige Wartungsarbeiten bzw. Reparaturen vorgenommen werden (Wartungsfenster), den Bezugszeitraum, innerhalb dessen die Verfügbarkeit berechnet wird, den Grad der Verfügbarkeit in Prozent innerhalb der Kernnutzungszeit und Randnutzungszeit, die zulässige maximale ununterbrochene Ausfallzeit je vereinbarter Zeiteinheit für die Kernnutzungszeit und die Randnutzungszeit, Einzelheiten der Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung der Verfügbarkeit sowie Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, ergeben sich aus dem Service-Level-Agreement („SLA“), das als ANHANG 1 beigefügt ist.

9. Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

9.1 Geraten wir mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der Softwareanwendung und/oder der Zugriffsoftware in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziffer … . Nach Ablauf einer uns vom Kunden förmlich zu setzenden Nachfrist von mindestens zwei Wochen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn aus von uns zu vertretenden Gründen innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der Softwareanwendung und/oder der Zugriffssoftware zur Verfügung steht.

9.2 Wird bei Nutzung von Softwareanwendung und/oder der Anwendungsdaten nach erstmaliger betriebsfähiger Bereitstellung der Softwareanwendung die vereinbarte Verfügbarkeit aus Gründen, Die wir zu vertreten haben, unterschritten, erhält der Kunde eine Gutschrift nach Maßgabe des SLA.

9.3 Ist eine Nutzung der Softwareanwendung nicht innerhalb der im SLA genannten Wiederherstellungszeiten, nachdem wir vom Mangel Kenntnis erlangen, wiederhergestellt, ist der Kunde ungeachtet des Grundes der Nichterfüllung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Grund der Nichterfüllung auf Ereignissen höherer Gewalt beruht. Hat uns der Kunde den Leistungsausfall nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfalle zu beweisen, dass wir anderweitig Kenntnis davon erlangt haben.

10. Entgelt

10.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. Des Serverzugangs nebst Infrastruktur, der Softwareanwendung, der Zugriffssoftware und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung setzt sich aus einer Grundpauschale und aus nutzungsabhängigen Vergütungen zusammen.

10.2 Die nach vereinbarte Grundpauschale fällt für jeden angefangenen Kalendermonat ab betriebsfähiger Bereitstellung an. Sie wird am drittletzten Werktag des jeweils vorangehenden Kalendermonats im Voraus fällig. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung ist die Pauschale zeitanteilig zurückzuzahlen.

10.3 Nutzungsabhängige Gebühren sowie Vergütungen für Dienstleistungen werden monatlich nachträglich abgerechnet. Die nutzungsabhängige Vergütung sowie jede gesonderte Vergütung wird 21 Kalendertage nach Zugang einer Rechnung fällig.

10.4 Wir sind berechtigt, Grundpauschale und die Preise für nutzungsabhängige Vergütungen erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum darauffolgenden Monatsbeginn zu erhöhen, sofern und soweit sich unsere für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags anfallenden Kosten erhöht haben.

10.5 Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht werden wir den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

10.6 Die Leistungen, insbesondere Dienstleistungen jeder Art, werden nach Zeitaufwand zu den jeweils geltenden Preisen für Dienstleistungen gemäß aktueller Dienstleistungspreisliste vergütet.

10.7 Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.

11. Laufzeit, Kündigung

11.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab dem vereinbarten Zeitpunkt.

11.2 Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ende des Kalenderjahres in dem der Vertragsschluss erfolgt. Maßgebend für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der von gerechten Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei.

11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Recht zur außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist ausgeschlossen, wenn seit Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen mehr als zwei Wochen verstrichen sind.

11.4 Ungeachtet der Regelung in Ziffer 11.3 Satz 2 sind wir berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Wir sind in diesem Fall berechtigt, einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

12. Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags

12.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind wir verpflichtet, dem Kunden die vom Kunden durch Nutzung der Softwareanwendung in der Serverumgebung gespeicherten Anwendungsdaten innerhalb von vier Woche nach Vertragsbeendigung auf einem dauerhaft lesbaren mobilen und revisionssicheren Datenträger in dem vereinbarten Datenformat zur Verfügung zu stellen. Nachgewiesene Aufwendungen sind uns zu erstatten.

12.2 Auf Verlangen des Kunden sind wir bei Beendigung des Vertrages des Weiteren verpflichtet, dem Kunden oder einem vom Kunden benannten Dritten sämtliche vom Kunden in der Serverumgebung gespeicherten Daten auf einem üblichen Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung zur Verfügung zu stellen. Dieses Verlangen kann längstens bis zur rechtlichen Beendigung des Vertrages gestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, diese zusätzliche Leistung gesondert zu vergüten und uns die nachgewiesenen Aufwendungen zu erstatten.

12.3 Mit rechtlicher Beendigung des Vertrags, nicht jedoch vor Erfüllung unserer Verpflichtungen gemäß vorstehend Ziffer 12.1. und/oder 12.2., hat der Kunde sämtliche Datenträger mit Zugriffssoftware an uns zurückzugeben und sämtliche Kopien der Zugriffssoftware auf seinen eigenen EDV-Systemen zu löschen.

12.4 Die Nutzungsbeschränkungen gemäß vorstehend Ziffer 6., die Regelungen zur Haftung und die Regelungen zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen und zum Datenschutz bleiben auch nach Vertragsbeendigung weiter verbindlich.

13. Haftung

13.1 Die verschuldensabhängige Haftung auf Schadenersatz gemäß § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

13.2 Im Übrigen haften wir nur nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt A, dort Ziffer 12.).

14. Geheimhaltung

14.1 Vertraulich zu behandelnde Informationen sind nur die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Vertraulich zu behandeln sind insb. die Anwendungsdaten, sofern wir von ihnen Kenntnis erlangen.

14.2 Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie

a) ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;

b) der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;

c) der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.

14.3 Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur mit vorheriger förmlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei Dritten gegenüber offenlegen oder selbst oder durch Dritte – gleich zu welchem Zweck – verwenden.

14.4 Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 14. bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Ziffer 14.2 nicht nachgewiesen ist.

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